Telefon: 04841 938780
Coronatest
Pixabay/ThoGe
Symbolbild

Wir bieten nach tel. Anmeldung 04841 938780 Mo – Fr. 8:00 – 12:00 Uhr folgende Tests an:

PoC-NAT PCR-Test (Schnelltestgerät) 

  • Als Erregernachweis für evtl. Long-Covid-Syndrom oder zu Reisezwecken 
  • Kosten: 45,- € 
  • Ergebnis innerhalb 1 – 6 Stunden 
  • Bringen Sie bitte ein Ausweisdokument mit Lichtbild mit (Personalausweis, Reisepass, etc.), wenn Sie zum Testen in die Apotheke kommen. 
  • Bei Minderjährigen unter (16 Jahren) ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten notwendig. 
  • PoC-PCR-Nukleinsäure-Amplifikationstest (PoC-PCR-NAT) ist ohne CT-Wert-Angabe und gleichgestellt zum PCR-Test
  • ohne Gewähr: Fragen Sie in der Einrichtung/ Ihren Anbieter, Krankenversicherungskasse, ob die Methode PoC-PCR-Nukleinsäure-Amplifikation (PoC-PCR-NAT) für Ihre Zwecke anerkannt wird, bzw. die Kosten ggf. vor z. B. notwendigen Operationen erstattet werden 

Corona-RBD-Antikörper-Schnelltest 

  • zur Überprüfung der eigenen Immunität oder des Impferfolgs 
  • Das Ergebnis schon in 15 Minuten für nur 20,- € 
  • Für alle symptomfreien Personen > 18 Jahre 
  • Wir entnehmen dazu 1 – 2 Tropfen Kapillarblut aus dem Finger 

Corona-Antigen-Schnelltest mit Zertifikat auf Deutsch und/oder Englisch 

  • Als Infektionsnachweis oder zu Reisezwecken 
  • Kosten 10,- € 
  • Ergebnis innerhalb 15 Minuten 

Die digitalen Ergebnisse zu allen Tests, können bequem via E-Mail/Link von zuhause heruntergeladen und ggf. ausgedruckt werden. 

 Ergebnis ist mit einem Passwort geschützt. 

>>>>Das Passwort ist ihr Geburtsdatum z. B. 07.06.2021

Bernhard Ebbert,

Ihr Apotheker

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Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.
1) Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
2) Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
3) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

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